Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Erteilung der Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer für die Klassen "A" und "B" mangels Vertrauenswürdigkeit abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen G vom 16.10.2002 des Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB für ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrlehrer ist nicht nach § 117 Abs 1 KFG vertrauenswürdig, wenn er wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt wurde, weil er innerhalb mehrerer Monate aus dem Lager eines Unternehmens insgesamt 124 Mobiltelefone entwendete und diese Diebstähle durch geschickte Computermanipulationen verschleiert hatte, sowie wenn seit der Verurteilung erst sechs Monate (und seit der Tat ca... mehr lesen...