Index: 24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art18 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdStGB §107bVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Prüfung der strafrechtlichen Bestimmung betreffend "Fortgesetzte Gewaltausübung"
Rechtssatz: Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hinsichtlich der stRsp des VfGH zur ausreichenden Determiniertheit von Strafvorschriften. Auch in Bezug auf die ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...