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24/01 StrafgesetzbuchNorm
B-VG Art18 Abs1 / GesetzLeitsatz
Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Prüfung der strafrechtlichen Bestimmung betreffend "Fortgesetzte Gewaltausübung"Rechtssatz
Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hinsichtlich der stRsp des VfGH zur ausreichenden Determiniertheit von Strafvorschriften. Auch in Bezug auf die Strafdrohung in §107b Abs4 zweiter Fall StGB bestehen keine Bedenken, dass der Gesetzgeber damit seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum verletzt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Strafrecht, DeterminierungsgebotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G343.2020Zuletzt aktualisiert am
11.08.2021