Norm: DevG §12 litc
Rechtssatz: Nach der Kundmachung DE 11/89 der Österreichischen Nationalbank (Abschn I Z 1) wird zwar jede Verfügung - soweit ein Ausländer an der betreffenden Transaktion beteiligt ist - über inländische Liegenschaften generell bewilligt (die angeführten Ausnahmen kommen hier nicht in Betracht), das macht aber eine allenfalls in Ansehung der zu besichernden Forderung notwendige devisenrechtliche Bewilligung nicht entbehrlich... mehr lesen...
Norm: DevG §12 litcDevG §14 Abs1 Satz1NBG §2
Rechtssatz: § 12 lit c DevG sowie die Wortfolge "die Aufnahme von Krediten bei Ausländern, die Übernahme von sonstigen Geldverpflichtungen gegenüber Ausländern und die Bestellung von Sicherheit für ausländische Gläubiger" in § 14 Abs 1 DevG werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben. Die Vorgangsweise der Österreichischen Nationalbank bei der Entscheidung über devisenbehördliche Bewilligungen wir... mehr lesen...
Norm: DevG §11 Abs2 litbDevG §12 litc
Rechtssatz: Bewilligung der Österreichischen Nationalbank unter einer aufschiebenden Bedingung. Entscheidungstexte 7 Ob 501/80 Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 501/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054397 Dokumentnummer JJR_19800214_... mehr lesen...
Norm: DevG §12 litc
Rechtssatz: Die
Begründung: von Bestandrechten an gewerblich genützten Räumlichkeiten von auf inländischen Liegenschaften errichteten Gebäuden ist nicht nach § 12 lit c DevG bewilligungspflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 538/78 Entscheidungstext OGH 16.03.1978 7 Ob 538/78 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien sind Deviseninländer und haben gegen die verpflichtete Partei, die Devisenausländer ist, einen Exekutionstitel erwirkt, laut dessen die verpflichtete Partei schuldig ist, den betreibenden Parteien vorbehaltlich der Zustimmung der Nationalbank den Betrag von 47.298.12 S s. A. zu bezahlen. Während das Bezirksgericht den Antrag auf Zwangsversteigerung der Liegenschaft bewilligte, wies das Landesgericht diesen Antrag unter Hinweis auf § 7 EO. ab, da die betreib... mehr lesen...
Norm: DevG 1946 §3 Z3DevG 1946 §12 lita
Rechtssatz: Wenn ein Deviseninländer gegen einen Devisenausländer zur Hereinbringung einer Schillingforderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaft des Devisenausländers beantragt, ist zur Bewilligung der Zwangsversteigerung eine Bewilligung der Nationalbank nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 245/49 Entscheidungstext OGH 21.09.194... mehr lesen...