Entscheidungsgründe: Die Kläger, die Devisenausländer sind, verlangen von den Beklagten, mit denen sie im Jahre 1975 Verträge über die Übernahme der Anteile an der "N*** MBH" (N***) geschlossen und dafür mit Scheck 198.983 DM gezahlt haben, diesen Betrag samt 5 % Zinsen seit 7. August 1979 zur ungeteilten Hand zurück (Hauptbegehren) bzw. den gerichtlichen Erlag dieses Betrages (Eventualbegehren). Sie stützten ihr Begehren im wesentlichen darauf, daß die vereinbarte Frist zur Erlan... mehr lesen...
Norm: ABGB §897DevG §11
Rechtssatz: Die Genehmigung der Österreichische Nationalbank stellt keine echte Bedingung, sondern eine sogenannte Rechtsbedingung dar die das genehmigungspflichtige Geschäft aufschiebend bedingt macht. Entscheidungstexte 10 Ob 502/87 Entscheidungstext OGH 21.02.1989 10 Ob 502/87 Veröff: JBl 1990,37 Europ... mehr lesen...