Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von hfl 352.000 sA (Klagsausdehnung AS 30) mit der Behauptung, die Beklagte sei der am 2. Jänner 1982 begründeten Darlehensschuld ihres späteren Ehegatten Cornelis V*** gesamtschuldnerisch beigetreten, habe das Darlehen in mehreren Teilbeträgen teils in Österreich und teils nach Rücküberweisung in Holland übernommen und schließlich nur hfl 32.000 als erste Verzinsungsrate, jedoch keinerlei Kapital... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §1 Z10DevG §14DevG §22
Rechtssatz: Amtswegige Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DevG bei Klage von Devisenausländern (hier: Darlehen, Darlehensrückzahlung und Schenkung der Darlehensforderung). Entscheidungstexte 7 Ob 560/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 560/77 1 Ob 616/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §1 Z10DevG §14DevG §22
Rechtssatz: Amtswegige Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DevG bei Klage von Devisenausländern (hier: Darlehen, Darlehensrückzahlung und Schenkung der Darlehensforderung). Entscheidungstexte 7 Ob 560/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 560/77 1 Ob 616/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DevG §1 Z9
Rechtssatz: Die Eigenschaft als Deviseninländer geht durch einen langjährigen Aufenthalt im Ausland allein nicht verloren, wenn nur ein inländischer Wohnsitz im Sinne des § 66 JN besteht. Dagegen kann aus der Tatsache allein, daß eine Person sich im Inland nicht polizeilich abgemeldet hat, daß sie ihre Lohnbezüge aus dem Ausland ins Inland überweisen läßt und daß ihr Kraftwagen mit einem inländischen Kennzeichen versehen ist, n... mehr lesen...
Norm: DevG §1 Z9
Rechtssatz: Die Eigenschaft als Deviseninländer geht durch einen langjährigen Aufenthalt im Ausland allein nicht verloren, wenn nur ein inländischer Wohnsitz im Sinne des § 66 JN besteht. Dagegen kann aus der Tatsache allein, daß eine Person sich im Inland nicht polizeilich abgemeldet hat, daß sie ihre Lohnbezüge aus dem Ausland ins Inland überweisen läßt und daß ihr Kraftwagen mit einem inländischen Kennzeichen versehen ist, n... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 GB-VG Art3DevG §1 Z8
Rechtssatz: In der Gemeinde Mittelberg ( Kleines Walsertal ) gelten die Zoll- und Devisenvorschriften der Bundesrepublik Deutschland als inländisches Recht ( Vertrag von 02.12.1890, RGBl Nr 41/1891 ). Entscheidungstexte 5 Ob 134/79 Entscheidungstext OGH 29.10.1969 5 Ob 134/79 EvBl 1970/124 S 207 = SZ 42/162 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 GB-VG Art3DevG §1 Z8
Rechtssatz: In der Gemeinde Mittelberg ( Kleines Walsertal ) gelten die Zoll- und Devisenvorschriften der Bundesrepublik Deutschland als inländisches Recht ( Vertrag von 02.12.1890, RGBl Nr 41/1891 ). Entscheidungstexte 5 Ob 134/79 Entscheidungstext OGH 29.10.1969 5 Ob 134/79 EvBl 1970/124 S 207 = SZ 42/162 ... mehr lesen...