Norm: AnfO §8 Abs2StGB §156
Rechtssatz: Dass den Gläubigern die erfolgreiche Anfechtung der Vermögensverringerung möglich war oder gewesen wäre, ändert nichts an der Strafbarkeit der Kridahandlung, zumal der Schaden kein dauernder sein muss. Wie die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtungsklage ist aber auch die Aussicht eines betreibenden Gläubigers auf den Erfolg einer im Exszindierungsprozess erhobenen Anfechtungseinrede nach § 8 Abs 2 An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der während des Verfahrens am 31. März 1983 verstorbene Kläger Renü A*** war der leibliche Sohn des am 3. Jänner 1977 verstorbenen Rudolf A***. Dieser hatte mit letztwilliger Verfügung vom 27. Februar 1975 seinen Sohn (im folgenden weiter Kläger genannt) zum Universalerben eingesetzt und der Mutter des Beklagten, Pauline G***, die Liegenschaft EZ 856 KG Timelkam als Vermächtnis hinterlassen, wodurch der Kläger in seinen Pflichtteilsansprüchen verkürzt wurde. L... mehr lesen...