Entscheidungsgründe: Mit - pflegschaftsbehördlich genehmigter - Vereinbarung vom 16. November 1983 räumte Brunhilde M*** (auch H***-M***) ihrem damals minderjährigen Sohn Peter M***, dem Kläger, das Veräußerungs- und Belastungsverbot an der von ihr mit Kaufvertrag vom 9. Juni 1983 erworbenen Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf, Grundbuch Wels, ein. Ausgenommen vom Belastungsverbot wurde das Recht der Brunhilde M***, für Hausbauzwecke auf der Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Das Einlösungsrecht des Anfechtungsgegners nach § 17 AnfO sichert das Interesse an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Rechtshandlung (insbesondere eines angefochtenen Rechtsgeschäftes) dadurch, daß sich der Anfechtungsgegner von dem Anfechtungsanspruch durch Bezahlung der dem anfechtenden Gläubiger gegen den Schuldner zustehenden Forderung befreien kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §462ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Sowohl im Fall des § 462 ABGB wie auch in dem des § 17 AnfO anerkennt die Rechtsordnung ein schutzwürdiges Interesse des Drittzahlers die Forderung ohne Einverständnis des Schuldners einzulösen, und geht damit vom Regelfall ab, daß dem Schuldner nicht durch eine Einlösung an anderer als sein ursprünglicher Gläubiger aufgedrängt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: § 17 AnfO gibt dem Anfechtungsgegner ein vom Einverständnis des Schuldners unabhängiges Einlösungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 627/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 627/88 Veröff: RdW 1989,126 = SZ 62/2 = ÖBA 1989,825 = JBl 1989,440 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Während ihrer Ehe erhielt die Klägerin von zwei Tanten deren Hälfteanteile an einer Liegenschaft geschenkt; die Klägerin, die mit dem Beklagten in dem auf dieser Liegenschaft errichteten Haus den ehelichen Haushalt führte, wollte dem Beklagten auf dessen Drängen einen Hälfteanteil an der von ihren Tanten stammenden Liegenschaft überlassen, worauf im Dezember 1972 aus steuerlichen Erwägungen eine Kaufvertragsurkunde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Im Falle der Einzelanfechtung nach der Anfechtungsordnung findet im Umfang der zur Befriedigung des anfechtenden Gläubigers führenden Leistungen des Anfechtungsgegners die Legalzession nach § 1358 ABGB statt. Entscheidungstexte 6 Ob 599/85 Entscheidungstext OGH 28.08.1985 6 Ob 599/85 Veröff: JBl 1986,249 = SZ 58/132 ... mehr lesen...