Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §114 Abs1 impl;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;LDG 1984 §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0218 E 19. Februar 1992 RS 4(hier: Unterbrechung des Disziplinarverfahrens gemäß § 82 Abs. 1 LDG 1984) Stammrechtssatz Soweit die Dauer eines Disziplinarverfahrens durch eine erfolgte Unterbrechung gem ... mehr lesen...