Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule V in Osttirol tätig und unterrichtete an dieser Schule die Fächer Englisch, Leibesübungen, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Bildnerische Erziehung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 9. April 1996 wurde der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §52;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §69 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grun... mehr lesen...