Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Er ist Leiter der lehrgangsmäßig geführten Landesberufsschule X. Gemäß § 52 Abs. 7 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), war die Lehrverpflichtung des Beschwerdeführers in der Höhe von 23 Wochenstunden infolge seiner Tätigkeit als Schulleiter auf Null reduziert. Im Schuljahr 1998/99 unterrichtete der Beschwerdeführer den... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §106 Abs2 Z5;LDG 1984 §52 Abs11 idF 2000/I/142;LDG 1984 §52 Abs8;
Rechtssatz: Unbestritten ist, dass der Beamte im Beschwerdefall die normale Lehrverpflichtung von 23 Wochenstunden als Leiter einer Berufsschule im Hinblick auf deren Schülerzahl bereits erfüllt. Auch ... mehr lesen...