Der Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektior in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Seine Dienststelle ist die Volksschule N, welche in den Schuljahren 1988/89 bis 1990/91 mehr als acht Klassen führte. An dieser Schule lief ein Schulversuch "Tagesheimschule". Mit Eingabe vom 2. Juli 1990 ersuchte der Beschwerdeführer um bescheidmäßige Absprache über die Vergütung von ihm geltend gemachter Mehrdienstleistungen ab März 1989. Mit dem im ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1;LDG 1984 §43 Abs1;LDG 1984 §48 Abs1;LDG 1984 §48 Abs5;
Rechtssatz: Beruht die Leistungserbringung nicht auf einer Verpflichtung gem § 48 Abs 5 LDG 1984, so steht dem Lehrer (Leiter einer Volksschule, an der ein Schulversuch Tagesheimschule läuft) unter den Voraussetzungen des § 61 Abs 1 GehG iVm § 48 Abs 1 und Abs 5 LDG 1984 ein Anspruch auf Meh... mehr lesen...