Entscheidungen zu § 42 Abs. 1 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 92/09/0014

Der am 11. Feber 1940 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Volksschuloberlehrer in Wien tätig. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 16. Jänner 1991 wurde er gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG), mit Ablauf des 28. Feber 1991 in den Ruhestand versetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Mai 1990 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe in der Zeit von September 1988 bis März 1989 in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0014

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §133;BDG 1979 §134;BDG 1979 §95 Abs3;LDG 1984 §103;LDG 1984 §104;LDG 1984 §42 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;
Rechtssatz: Ein Landeslehrer des Ruhestandes hat nur einen verhältnismäßig eng umgrenzten und in § 42 Abs 1 LDG 1984 abschließend umschriebenen Kreis von Pflichten zu erfüllen. Sie gründen sich darauf, daß durch den Eintritt in den Ruhestand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

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