Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (18. April 1996 bis 28. Februar 1997) an der Hauptschule M, Bezirk Ried im Innkreis, tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 17. April 1998 hat die belangte Behörde der Berufung des Disziplinaranwaltes gegen das erstinstanzliche Disziplinarerkenn... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §31;LDG 1984 §35 Abs1;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand, dass ein Landeslehrer eine Unterrichtseinheit versäumt hat, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, der Lehrer habe deshalb auch schuldhaft gehandelt. Die Feststellung der näheren Umstände der Versäumung dieser Unterrichtseinheit ist nicht nur für die Beurteilung der angelasteten Dienstpflichtverletz... mehr lesen...