I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §16 Abs1 Z6;LDG 1984 §20 idF 1984/302;LDG 1984 §3;LDG 1984 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist auf Grund eines Diensttausches im Sinne des § 20 LDG 1984 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Burgenland eingetreten. Ein derartiger Diensttausch zwischen verschiedenen Bundesländern kommt in Bezug auf den bisherigen Dienstgeber einer Auflösung des ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §16 Abs1 Z6;LDG 1984 §20 idF 1984/302;LDG 1984 §3;LDG 1984 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist auf Grund eines Diensttausches im Sinne des § 20 LDG 1984 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Burgenland eingetreten. Ein derartiger Diensttausch zwischen verschiedenen Bundesländern kommt in Bezug auf den bisherigen Dienstgeber einer Auflösung des ... mehr lesen...