IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich vom 11.10.2019, Zl. ***, betreffend Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 17... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.11.2019 Norm: LDG 1984 §115f Abs1LDG 1984 §115f Abs2
Rechtssatz: Studienzeiten sind bei der Ermittlung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit nicht zu berücksichtigen, da es sich dabei um keine Zeiten der Erwerbstätigkeit handelt (§ 115f Abs 2 Z 2 LDG 1984) und sind auch im Falle eines Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten gemäß § 115f Abs 2 Z 6 LDG 1984 nicht zur beitrag... mehr lesen...