Die A-Bank, Mehrheitsgesellschafterin der Beschwerdeführerin, gewährte dieser immer wieder unverzinste Darlehen. Am 18. Mai 1990 forderte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden: Finanzamt), dem die bisherigen Darlehensgewährungen betreffende Bestätigungsschreiben vorlagen, die Beschwerdeführerin auf, die Bilanzen für die Geschäftsjahre 1985 bis 1988 vorzulegen. Die Beschwerdeführerin kam dieser Aufforderung nach. Die Bilanz 1988 wies drei von der A-Bank ge... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs1;BewG 1955 §17 Abs1;BewG 1955 §17 Abs3;KVG 1934 §2 Z3 litb;KVG 1934 §8 Z2;
Rechtssatz: Die Auffassung, der ersparte Zinsaufwand sei erst jährlich im Nachhinein zu berechnen, steht mit dem Wortlaut der §§ 15 Abs 1, 17 Abs 1 und 3 BewG, die eine einmalige Bewertung der zukünftige... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §17 Abs1;BewG 1955 §17 Abs3;KVG 1934 §7 idF 1994/629;KVG 1934 §8 Z2;
Rechtssatz: Bewertungsstichtag ist der Tag, an dem der Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft, (erstmals) verwirklicht wird (Hinweis Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkomment... mehr lesen...