Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Leibrentenvertrag vom 30.10.2014 übertrugen XXXX und XXXX als Miteigentümer (je zur Hälfte) und Verkäufer der zu übertragenden Liegenschaft EZ 996 KG 01102 XXXX , diese Liegenschaft an die nunmehrigen Beschwerdeführer als Käufer (wiederum je zur Hälfte). Punkt III. dieses Leibrentenvertrages lautet wie folgt: "(1) Als Entgelt für die Übertragung des Vertragsgegenstandes verpflichten sich die Käufer zur ungeteilten Hand, den Verkäu... mehr lesen...