Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe im Sinne des § 9 VStG als für die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes in der Filiale G, G, bestellter verantwortlicher Beauftragter der B A (Zustimmungserklärung vom 1.1.2003) zu verantworten, dass am 18.9.2003 in obgenannter Filiale die verpackte Ware Salami Pralinen in Verkehr gebracht, dh verkauft wurde, auf deren Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum durch Überkleben der urs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 LMKV ist eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeitsfrist bzw der Verbrauchsfrist nicht zulässig. Wurde jedoch die auf der Verpackung deklarierte Frist zu kurz bemessen, ist eine spätere Richtigstellung auf der Verpackung keine Verlängerung der Frist. Die der Haltbarkeit tatsächlich entsprechende Frist ist jener Zeitraum, in dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält. Somit ist die Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsfrist - unabhängig vom deklarierten Da... mehr lesen...