Laut Spruch: des Straferkenntnisses hat der Beschuldigte folgende Taten zu verantworten: Ihre Funktion: Handelsrechtliche(r) Geschäftsführer(in) und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher Sie haben in Ihrer Funktion der Firma AL N H. Mit Sitz in F gemäß § 9 VStG die folgenden Verwaltungsübertretungen zu verantworten. Sie haben es unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung iVm dem Lebensmittelgesetz eingehalten wurden. Sie haben das Prod... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Lieferanten eines Knusperfrühstückes wurde vorgeworfen, "dass die nährwertbezogenen Angaben bloß mit der Angabe: "zudem wird der Körper mit Mineralien und Vitaminen versorgt" erfolgt seien, obwohl § 5 Abs 3 Z 6 (iVm Abs 4) NährwertkennzeichnungsV bei solchen nährwertbezogenen Angaben auch die Angaben über die signifikante Menge der vorhandenen Vitamine oder Mineralstoffe verlange". Dem war entgegenzuhalten, dass die angeführten Bestimmungen nur dann die zusätzlichen Angaben... mehr lesen...