Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2000 traten vier Gesellschafter ihren jeweiligen Anteil an der A Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: GmbH) an die Beschwerdeführerin um den Abtretungspreis von insgesamt S 4,2 Mio. ab. Die Punkte 7.2. und 3.2.13. des Abtretungsvertrages lauten: "7.2. Die ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFTERIN hat die ABTRETENDEN GESELLSCHAFTER von persönlichen Haftungen und Sachhaftungen hinsichtlich der Bankverbindlichkeiten laut 3.2.13. unverzüglich freizustellen. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;KVG 1934 §38 Abs3a idF 1999/I/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0252 E 18. Mai 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerpflicht entsteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags, mit welchem die Pflicht zur Übertragung eines Wertpapiers entsteht (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergeset... mehr lesen...
Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (in der Folge: PTA alt) und die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (in der Folge: PTBG) schlossen am 23. Juli 1998 einen Spaltungs- und Übernahmsvertrag mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "PRÄAMBEL Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ... mit dem Sitz in Wien (nachstehend 'PTA' oder 'übertragende Gesellschaft') wurde ... am 1. ... Mai 1996 ... errichtet; ... Die Post und Tele... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;KVG 1934 §38 Abs3a idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Die Steuerpflicht entsteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags, mit welchem die Pflicht zur Übertragung eines Wertpapiers entsteht (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkommentar2, 228). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;KVG 1934 §21;
Rechtssatz: Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag, mit dem die "Beteiligung" übertragen wurde, war das Geschäft, durch das die Wertpapiere im Sinne des § 18 Abs. 2 Z 2 KVG überwiesen wurden (vgl. dazu das Urteil des BFH vom 13. Februar 1980, II R 21/78). Mit dem Abschluss dieses Vertrages... mehr lesen...
Mit zwei Notariatsakten vom 22. April 1998 schlossen die beschwerdeführenden Parteien jeweils als abtretende Gesellschafterinnen mit der B GmbH mit Sitz in Deutschland als übernehmende Gesellschafterin Abtretungsverträge über die Abtretung ihres Geschäftsanteiles an der O GmbH. Die Erstbeschwerdeführerin vereinbarte mit der B GmbH einen Abtretungspreis von S 1,000.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin einen solchen von S 3,000.000,--. In den Punkten III. und VIII. der Abtre... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0556 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0652 E 15. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Börsenumsatzsteuer entsteht die Steuerpflicht mit dem Verpflichtungsgeschäft; das ist der Abschluss... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;KVG 1934 §18;KVG 1934 §19;
Rechtssatz: Anschaffungsgeschäfte im Sinne der §§ 18 und 19 KVG werden von der Sonderregelung des § 15 Abs 3 GebG nicht berührt, weil die Börsenumsatzsteuer als Kapitalverkehrsteuer III. in der Aufzählung der Verkehrst... mehr lesen...
Fünf Gesellschafter der X GmbH traten mit Notariatsakt vom 20. Juli 1999 ihre Geschäftsanteile mit einer Stammeinlage von je S 25.000,00 an die Beschwerdeführerin (=Käuferin) ab. Dieser Abtretungsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "2.8. Alle mit den vertragsgegenständlichen Geschäftsanteilen verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Ablauf des 30.6.1999, im Folgenden der "Übertragungsstichtag", auf die Käuferin über. ... 3. KAUFPREIS/ FÄLLIGKEIT/ S... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §18;
Rechtssatz: Bei der Börsenumsatzsteuer entsteht die Steuerpflicht mit dem Verpflichtungsgeschäft; das ist der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages (Hinweis Dorazil, Kurzkommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz2, S 228 zu § 18). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 22. Jänner 1999 schlossen der Beschwerdeführer als übernehmender Gesellschafter und Agnes R, Frank R und Mag. Herwig L als abtretende Gesellschafter einen Abtretungsvertrag, der auszugsweise lautet: "I. Vertragsgegenstand 1. Frau Agnes R ... ist Gesellschafterin der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN ... eingetragenen ... R ... GmbH mit dem Sitz in Wien. Ihr Geschäftsanteil entspricht einer zur Gänze eingezahlten Stammeinlage von ATS 100.000... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;
Rechtssatz: Bei der Börsenumsatzsteuer entsteht die Steuerpflicht mit dem Verpflichtungsgeschäft; das ist der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages (Hinweis Dorazil, Kurzkommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz2, S 228 zu § 18). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...