Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 18.12.2014 beantragte der Beschwerdeführer die "Zuerkennung einer Ergänzungszulage bzw. Funktionsabgeltung nach dem GehG". Er begründete dies damit, dass er seit 01.06.2014 eine temporär eingerichtete Ermittlungseinheit im Landeskriminalamt leite und die Aufgaben eines Exekutivbeamten der Funktionsgruppe 6 erfülle. Mit Bescheid vom 11.03.2015 wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG ausgesetzt. Aus der
Begründung: des Bescheides geht ... mehr lesen...