Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden: HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 24. Juni 1998, Zl. 98/12/0058 = Slg. 14.928/A (siehe dazu näher unter A), u... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;GehG 1956 §61b Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61b Abs3 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, wurde die Mehrdienstleistungsvergütung der Lehrer umgestellt. Organisationsmäßig vorgesehene und tatsächlich bestehende Kustodiate werden seitdem durch die in § 61b Abs. ... mehr lesen...