Entscheidungen zu § 57 Abs. 8 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh ErkenntnisVS 1990/9/27 89/12/0003

Die Beschwerdeführerin steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe X als Fachvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 22. März 1988 begehrte die Beschwerdeführerin die Neubemessung ihrer Dienstzulage als Fachvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 13. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführerin als Fachvorstand an der ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0003

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs1;GehG 1956 §57 Abs8;GehG 1956 §58 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/12/0006 bis 89/12/0009, 89/12/0022, 89/12/0023, 89/12/0087;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber knüpft die Bemessung der Dienstzulage einerseits an die Fiktion "wenn er Leiter wäre" und andererseits an die VGr und die Dienstzulagengruppe. Für die Feststellung, in welcher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

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