Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. Dezember 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zuletzt wurde er als Assistenzprofessor am Institut für Anorganische Chemie der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien verwendet. Er steht seit 1. Juli 1972 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 zum Assistenzprofessor auf eine Planstelle eines Universitätsassistent... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §49 Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §50 Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §55 Abs1;GehG 1956 §56 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer angesichts der erheblichen Differenz von insgesamt S 8.276,50 zu einem bestimmten Monatsbezug bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt Zweifel an der Rechtmäßigk... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den mit dieser vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe L 2a 2 zum Bund; bis zu ihrer Ruhestandsversetzung war die Beschwerdeführerin als "lebende Subvention" der Handelsakademie und Handelsschule der Marktgemeinde S, Burgenland, zur Dienstleistung zugewiesen. Sie unterrichtete dort Biologie, Ökolog... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §55 Abs1;GehG 1956 §59 Abs4;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, § 59 Abs 4 GehG sei aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bedeutung dahingehend beizumessen, daß alle Lehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 - sofern sie in einer sonst von L 1-Lehrern ausgeübten Lehrtätigkeit verwendet werden - unabh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bundeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Universität X. Als Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 wird der Beschwerdeführer im Rahmen des Institutes für Erziehungswissenschaften sowie des Zentrums für das Schulpraktikum zur Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden, der Abhaltung von Prüfungen bzw. der Mitwirkung daran... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1 Abs1;GehG 1956 §51 Abs1;GehG 1956 §55 Abs1;UOG 1975 §23 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bundeslehrer, der in Ausübung seiner Dienstpflichten an seiner Dienststelle (Universität) Lehrveranstaltungen abhält (hier Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Be... mehr lesen...