Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 05.10.2020 ersuchte der Beschwerdeführer um Auszahlung pauschalierter Nebengebühren für den Zeitraum ab XXXX in eventu die bescheidmäßige Absprache darüber. Begründend führte der Beschwerdeführer an, dass er unter einer Berufserkrankung leide, die auf eine Amtshandlung zurückzuführen sei. 2. Mit Säumnisbeschwerde vom 20.04.2021 beantragte der Beschwerdeführer die Stattgabe seines Antrages vom 05.10.2020. Begründend führte de... mehr lesen...