Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner mit 31. Mai 1993 erfolgten Ruhestandsversetzung Pflegevorsteher im Militärspital. Diese Tätigkeit übte der Beschwerdeführer als Beamter in Unteroffiziersfunktion (= Besoldungsgruppe: Beamter der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe C) aus. Da der Gehalt dieser Besoldungsgruppe niedriger war, als der den er unter sonst gleichen Umständen in der Besoldung... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §29 Z2;GehG 1956 §84a;GehG 1956 §85e Abs1;GehG 1956 §85e Abs4;PG 1965 §5 Abs1 litb;PG 1965 §5 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 85e Abs 1 GehG ist die Ergänzungszulage an sich ruhegenußfähig und gemäß § 85e Abs 4 GehG durch eine Gegenüberstellung des JEWEILIGEN Gehaltes einschließlich der im § 85e GehG genannten Zulagen zu ermitteln (hier: Die Behörd... mehr lesen...