Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Inspektorin (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Landespolizeidirektion Tirol, PI XXXX , in Verwendung. I.2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 begehrte sie durch ihren anwaltlichen Vertreter die Zahlung von und brachte begründend vor, dass sie am 08.06.2018, gegen 17:45 Uhr im Zuge einer Amtshandlung ohne Wissen oder gar Zustimmung von XXXX gefilmt... mehr lesen...