Begründung: 1. Feststellungen: 1. Mit Schreiben vom 10.07.2019 erfolgte eine Anfrage des Beschwerdeführers, eines Beamten der Österreichischen Post AG, beim Bundesverwaltungsgericht, ob seine beim Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) in eventu erhobene Säumnisbeschwerde vom 21.11.2018 (betreffend seinen Antrag vom 26.03.2018 zu einer Geldaushilfe gemäß § 23 GehG) dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt worden und ob diesbezüglich ein Säumnisbeschw... mehr lesen...