Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/5 2007/12/0208

Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die belangte Behörde. Diese erstattete am 22. März 2006 gemäß § 84 der Strafprozessordnung, BGBl. Nr. 631/1975 (im Folgenden: StPO), eine Strafanzeige folgenden Inhalts gegen den Beschwerdeführer (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Der Beschwerdeführer war bis 31. Jänner 2006 Sachbearbeiter und stellvertretender Leiter der Abteilung W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.09.2008

RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0208

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §23 Abs4 idF 2002/I/087;GehG 1956 §23 Abs4 idF 2002/I/119;StGB §302 Abs1;StGB §304 Abs1 idF 1998/I/153;StGB §310 Abs1 Fall2;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 23 Abs. 4 GehG ist Voraussetzung für den dort umschriebenen Anspruch, dass gegen den Beamten "Anzeige wegen des Verdachtes einer in Ausübung des Dienstes begangenen gerichtlich strafbar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.2008

RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0208

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §23 Abs4 idF 2002/I/087;GehG 1956 §23 Abs4 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 23 Abs. 4 GehG scheidet nicht schon deshalb aus, weil die Anzeige durch die Dienstbehörde selbst erstattet wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2007120208.X02 Im RIS seit 08.10.2008 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.2008

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