Begründung: Die ehemals obsorgeberechtigte Mutter Flora S***** beantragte namens des damals noch minderjährigen Eduard S*****, die Unterhaltspflicht des Vaters für die Zeit vom 1. 9. 1997 bis 31. 5. 1999 auf EUR 754,13 (S 10.377) monatlich und ab dem 1. 6. 1999 auf EUR 833.55 (S 11.470) zu erhöhen, Weiters machte die gesetzliche Vertreterin des Antragstellers verschiedene Sonderbedarfsbeträge geltend. Mit Beschluss des Rekursgerichtes vom 19. 3. 2002 44 R 71/02w (ON 96) wurde - un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt restliche 1,159.343,84 S sA als Gesamtbetrag für nicht ausbezahlte Infrastrukturkosten und Differenzbeträge aus der Abrechnung der Fernostreisen. Sie bestritt die Anwendbarkeit der Reisegebührenvorschrift auf Auslandsreisen als vertragswidrig. Sie habe alle ihre Ausgaben ordnungsgemäß und vertragsgemäß verrechnet. Die Verrechnung ihrer Ansprüche in Dollar habe zur Folge, dass der Devisenmittelkurs zu den von ihr im Verfahren geltend gema... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde zunächst im Jahr 1988 im Rahmen einer neuartigen Form der Kooperation zwischen der Republik Österreich und dem Land Steiermark an das österreichische Kulturinstitut nach New York entsandt, um dort Kulturprojekte zu verwirklichen. Insbesondere das Projekt Zeughausausstellung, später "Imperial Austria" genannt, war eine der Ideen der Klägerin und entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem zentralen Anliegen. Es gelang der Klägerin insbeso... mehr lesen...
Norm: GehG §21
Rechtssatz: Aus § 21 GehG ergibt sich keine Belegpflicht. Entscheidungstexte 9 ObA 251/00b Entscheidungstext OGH 11.04.2001 9 ObA 251/00b 9 ObA 252/00z Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 252/00z Auch; Beisatz: Aus dem Wortlaut des § 21 GehG ergibt sich keinerlei Abrechnungspflicht. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 21. 3. 1990 vor dem Standesamt M***** die Ehe geschlossen. Während es für den Mann (im Folgenden jeweils Beklagter) die dritte Ehe (hievon zweimal mit derselben Frau) war, war es für die Frau (im Folgenden Klägerin) die erste Ehe. Der Ehe entstammen keine Kinder. Beide waren zum Zeitpunkt ihres Kennenlernens um 1980 bei der AUA beschäftigt, und zwar er als sog "Area Manager", sie als Stewardess, welchen Beruf sie im Jahr der Eheschließung auf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem anlässlich der im Einvernehmen erfolgten Scheidung der Streitteile vor dem Erstgericht am 17. 2. 1987 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: der Beklagte), der gefährdeten Partei (in der Folge: der Klägerin) ab 1. 3. 1992 Unterhalt im Sinne des § 66 EheG zu bezahlen, sohin ihr den nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt zu gewähren, soweit ihre Einkünfte aus Vermögen oder die Er... mehr lesen...
Begründung: Im drittinstanzlichen Verfahren über den Unterhaltserhöhungsantrag der Kinder ist nur mehr die Frage von Bedeutung, ob die Auslandsverwendungszulage, die der Vater als Leiter einer Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bezieht, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Das Erstgericht wertete die Auslandsverwendungszulage bei der von ihm vorgenommenen Unterhaltsbemessung nur teilweise, und zwar mit einem monatlichen Betrag von S 25.000,-... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BbGehG §21
Rechtssatz: Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszuschuss erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht. Die Kaufkraftausgleichszulage erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insoweit, als der Unterhaltsschuldner Verbindlichkeiten mit Erfüllungsort in einem anderen Staat als dem des Auslandseinsatzes (insbesondere daher in Österreich) deckt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsvergleich vom 22.12.1992 verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500,-- ab 1.1.1993. Damals gingen die Eltern von einer Bemessungsgrundlage von S 15.000,-- (14 x jährlich) aus. Aufgrund einer abändernden Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10.11.1994 (ON 17) wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1.6.1994 auf S 3.800,-- monatlich erhöht. Nunmehr beantragte das Kind, den Vater zu ei... mehr lesen...