Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §20b Abs7;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Leistungen nach den §§ 22 und 23 RGV schließt den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss aus und kann daher nicht ein "Ruhen" dieses Anspruches gem § 20 b Abs 7 (§ 15 Abs 5) des GehaltsG 1956 bewirken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987120090.X03 ... mehr lesen...