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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs5;Rechtssatz
Ein Anspruch auf Leistungen nach den §§ 22 und 23 RGV schließt den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss aus und kann daher nicht ein "Ruhen" dieses Anspruches gem § 20 b Abs 7 (§ 15 Abs 5) des GehaltsG 1956 bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120090.X03Im RIS seit
23.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009