Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.02.2015 die Neufestsetzung (Verbesserung) seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.02.2015 die Neufestsetzung (Verbesserung) seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.10.2016, Zl. W213 2008092-2/5E, wurde der 20.12.1975 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers neu festgesetzt (bisher: 29.04.1979). Im Erkenntnis erfolgte zudem der Hinweis, dass die belangte Behörde noch über den (bereits am 31.03.2010 erfolgten) Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung des Beschwerdeführers unter Bedachtnahme auf die Judikatur des... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.07.1993 wurde der 17.07.1990 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 22.11.2012 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass seine vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten bei der ur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.07.1993 wurde der 17.07.1990 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 22.11.2012 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass seine vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten bei der ur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.1987 wurde der 21.10.1981 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 02.05.2013 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass die nunmehr durchzuführende Anrechnung seiner Zeiten vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.1987 wurde der 21.10.1981 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 02.05.2013 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass die nunmehr durchzuführende Anrechnung seiner Zeiten vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des BVwG vom 20.01.2015, Zl. W213 2008955-1/7E, wurde das gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014, GZ 503.715/026-1A2/14 (Zurückweisung des Antrages auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages), eingebrachte Rechtsmittel abgewiesen. 2. Mit Antrag vom 10.02.2015 begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014 abgeschlossenen Verfahrens. Mit Bescheid des Präsidente... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 30.09.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. I.3. Mit Bescheid der belangten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 (G... mehr lesen...