Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht als Richterin des Bundesverwaltungsgerichts in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht als Richterin des Bundesverwaltungsgerichts in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit dem beim Asylgerichtshof – der Vorgängerbehörde des Bundesverwaltungsgerichtes römisch eins.2. Mit dem beim Asylgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde. 3. Diese Beschwerde und der Bezug habende Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht von der Behörde mit Schreiben vom 09.09.2021 vorgelegt und sind am 10.09.2021 beim Bundesverwaltungsger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde, welche vor dem Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zur Zl. W246 2246256-1 protokolliert wurde. 3. Diese Beschwerde und der Bezug habende Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.12.1991, Zl. 27308-3103/12/91, wurde mit Wirksamkeit vom 01.12.1991 der 30.10.1989 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers festgesetzt. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 02.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellungen sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 5. Das Kommando Logistik wies den Antrag des Beschwerdeführers vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 08.01.2013 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Die Landespolizeidirektion Wien wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 08.01.2013 mit Bescheid vom 29.05.2015, Zl. P6/168290/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschluss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.02.2015 die Neufestsetzung (Verbesserung) seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.05.1998 wurde der 16.05.1995 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 07.07.2014 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er vor seinem 18. Geburtstag Ausbildungsdienste geleiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem Schreiben, welches mit 13.04.2010 datiert wurde und am 08.09.2014 bei der belangten Behörde einlangte, beantragte der Beschwerdeführer die rückwirkende Anrechnung seiner angeführten Zeit als Schüler und Lehrling. Begründend verwies der Beschwerdeführer darauf, dass die österreichische Rechtslage europarechtswidrig wäre. Der Beschwerdeführer ersuchte um Auszahlung daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid der belangten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 26.07.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG 1956) idF BGBl. I 32/2015 zurückgewiesen. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2016, W129 2114021-1/3E, wurde der Bescheid vom 20.05.2015 ersatzlos aufgehoben. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 30.09.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. I.3. Mit Bescheid der belangten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 13.08.2013 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 13.08.2013 auf Änderung seiner besoldungsrechtlichen Stellung mit Bescheid vom 16.06.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück und sprach aus, dass sein Antrag auf Nachzahlung von Bezügen als unbegründet abzuwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 13.04.2010 einen Antrag Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung und ergänzte diesen am 15.10.2010. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 13.04.2010 bzw. vom 15.10.2010 mit Bescheid vom 15.07.2015, Zl. P6/224249/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 (und 3) Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde.... mehr lesen...