Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 15.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach ihm die halbstündige Ruhepause gemäß § 48b BDG auf seine Dienstzeit anzurechnen sei. Mit Schreiben vom 08.09.2013 präzisierte der Beschwerdeführer über Aufforderung der belangten Behörde seinen Antrag dahingehend, dass er das Gleitzeitmodell nicht angenommen habe und ihm eine Dienstzeit von 06:10 bis 14:40 Uhr vorgeschrieben worden sei. Der Beschwerdeführer habe na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 29.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge mehrfach ergänzt bzw. konkretisiert. 3. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2016, W129 2107143-2, wurde der im ersten Rechtsgang erl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 08.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, den er in weiterer Folge mit Schreiben vom 27.08.2013 konkretisierte. Der konkretisierte Antrag lautet, wie folgt (Hervorhebung im Original): "Der Einschreiter begehrt daher folgende FESTSTELLUNG: Es wird festgestellt, - dass dem Einschreiter die Pause im Ausmaß von 30 Minuten ab 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 02.08.2016 den Antrag auf Feststellung, wonach ihm die halbstündige Ruhepause ab 01.01.2013 gemäß § 48b auf seine Dienstzeit anzurechnen und als Mehrdienstleistung abzugelten sei. Am 22.05.2017 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungsfrist gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG. Mit Bescheid vom 18.09.2017 sprach die belangte Behörde über die Feststellungsanträge des Beschwerdeführers ab. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.04.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.10.2015, W221 2107137-2, wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Bescheid aufgehoben und an die belangte Behörde zurückverwiesen. In diesem Zurückverweisungsbeschluss führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass kein Zw... mehr lesen...