Im Beschwerdefall besteht (ungeachtet der verschiedenen Beschwerdeführerinnen) ein Sachzusammenhang zwischen dem erst- und dem zweitangefochtenen Bescheid. Da der erstangefochtene Bescheid ein im zweitangefochtenen Bescheid behandeltes (Teil)Problem berührt, wird - ungeachtet der zeitlichen Abfolge - zunächst unter A) das mit dem zweitangefochtenen Bescheid später abgeschlossene und sodann unter B) das mit dem erstangefochtenen Bescheid früher abgeschlossene Verfahren dargestellt. Als... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GdBG Tir 1970 §30 Abs1 idF 1993/085;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs3 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs4 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214 impl;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs2;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs3;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs4... mehr lesen...