Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Ressortbereich Bundesministerium für Landesverteidigung). Er gehört der Verwendungsgruppe M BO 2 an und wird bei der fliegertechnischen Kompanie 130/Luftunterstützung als Kommandant Wartungstechniker und Leitender Militär-Luftfahrttechniker am XXXX verwendet. Aufgrund seiner Auslandseinsatz-Freiwilligenmeldung wird er unregelm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten bekämpften Bescheid vom 16.10.2017 wurde der Beschwerdeführer zum Ersatz eines Übergenusses hinsichtlich abgegoltener Flugminuten verpflichtet. 2. Mit Beschwerde vom 02.11.2017 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung dieses Bescheides. 2. Das Kommando Luftstreitkräfte übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 23.11.2017, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 24.11.2017, diese Beschwerde. 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Luftstreitkräfte vom 26.05.2017 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die im Zeitraum vom März 2013 bis Februar 2016 geleisteten Flugminuten im Zuge von Auslandsverwendungen nach § 1 Z 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) iVm § 1 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) k... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Streitkräfteführungskommandos/Joint 1 vom 06.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die Ausbezahlung der fallweisen Nebengebühren gemäß § 19a GehG 1956 (Erschwerniszulage) und § 19b GehG 1956 (Gefahrenzulage) für die während des Bezuges einer Auslandszulage erbrachten Tätigkeit als Flugretter im Zuge des Auslandseinsatzes aufgrund fehlender anspruchsbegründender Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 AZHG zu Unre... mehr lesen...