Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die belangte Behörde erließ am 22.05.2018 den nun angefochtenen Bescheid, dessen
Spruch: nachstehenden Inhalt aufweist: "Auf Grund Ihrer mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2018 erfolgten Ernennung mit dem der Funktionsgruppe 1 der Verwendungsgruppe A1 zugeordneten Arbeitsplatz "Leiter - Rechtsbüro" (PM-SAP StellnNr. S 70978743), gebühren Ihnen nach dem Gehaltsge... mehr lesen...