Entscheidungen zu § 12 Abs. 11 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/30 2003/12/0091

Der Beschwerdeführer steht als Professor (Verwendungsgruppe L 1) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Berufspädagogische Akademie des Bundes in W. (kurz: BPA). Mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2001 wurde er - bis zur definitiven Besetzung der Planstelle - mit den Agenden eines Direktors der BPA betraut. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers war am 1. Oktober 1986 begründet worden, wobei er zunächst Fac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.2006

RS Vwgh 2006/5/30 2003/12/0091

Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs11 idF 2000/I/094;GehG 1956 §12 Abs9;GehG 1956 §12a Abs5 idF 1977/318;GehG/Stmk 1974 §12 impl;
Rechtssatz: Eine Änderung des rechtskräftig festgelegten Vorrückungsstichtages ist nur in den eigens geregelten Ausnahmefällen zulässig (vgl. etwa das zum insoweit ähnlichen § 12 GehG/Stmk ergangene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.2006

RS Vwgh 2006/5/30 2003/12/0091

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs11 idF 2000/I/094;GehG 1956 §12a Abs5 idF 1977/318;
Rechtssatz: § 12 Abs. 11 GehG 1956 ist zu § 12a Abs. 5 GehG 1956 dahin gehend abzugrenzen, dass § 12a Abs. 5 GehG 1956 auf Überstellungsfälle anzuwenden ist, während § 12 Abs. 11 GehG 1956 den Fall einer nachträglichen Verbesserung eines aus Anlass der
Begründung: des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.2006

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