Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1995 auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlaß seiner Ruhestandsversetzung abgewiesen. Während der Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens wurde der maßgeblichen Bestimmung des §113a Gehaltsgesetz 1956 mit Bundesgesetz vom 30. Juni 1997, BGBl. I Nr. 61, folgender Absatz 5 angefügt: "(5) Beamten, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist,... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88GehG 1956 §113a
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Klaglosstellung; kein
Kostenzuspruch
Rechtssatz: Eine Klaglosstellung iSd §86 VfGG liegt auch dann vor, wenn die Behörde durch eine neue Entscheidung den angefochtenen Bescheid vollständig unwirksam macht, denn ... mehr lesen...