Norm: JN §51 Abs1 Z1UGB §2
Rechtssatz: Geschäfte einer GmbH sind stets unternehmensbezogen iSd § 51 Abs 1 Z 1 JN. Entscheidungstexte 1 R 2/17x Entscheidungstext OLG Wien 17.02.2017 1 R 2/17x 11 R 82/20i Entscheidungstext OLG Wien 15.06.2020 11 R 82/20i Schlagworte Kapitalgesellschaft; ... mehr lesen...
Norm: JN idF HaRÄG §51 Abs1 Z1UGB §2
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsbestimmung des § 51 Abs 1 Z 1 JN umfasst auch Klagen gegen nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragene Rechtsträger ausländischer Unternehmen, sofern diese ihrem Wesen nach den typischerweise im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Unternehmen annähernd entsprechen, das dem Anspruch zugrundeliegende Rechtsgeschäft auf ihrer Seite ein unternehmensbezogenes Geschäft ist... mehr lesen...
Norm: GmbHG §61 Abs3HGB §6HGB §373UGB §2
Rechtssatz: Die GmbH unterliegt als Handelsgesellschaft den für Kaufleute geltenden Bestimmungen. Ihre Geschäfte sind stets Handelsgeschäfte. Entscheidungstexte 5 Ob 679/82 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 5 Ob 679/82 3 Ob 40/03h Entscheidungstext OGH 26.03.2003 3 Ob 40/03h Auch ... mehr lesen...