Norm
GmbHG §61 Abs3Rechtssatz
Die GmbH unterliegt als Handelsgesellschaft den für Kaufleute geltenden Bestimmungen. Ihre Geschäfte sind stets Handelsgeschäfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0059862Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021