1 Die Erstrevisionswerberin - eine deutsche GmbH - verkaufte mit Abtretungsverträgen vom 11. August 2017 jeweils 45 % ihrer Kommanditanteile (Haftungssumme € 2.250,--) an der österreichischen F GmbH & Co KG (hg. Zlen. Ra 2018/11/0154, 0155) und der ebenfalls österreichischen G GmbH & Co KG (hg. Zlen. Ra 2018/11/0156, 0157) an die Zweitrevisionswerberin, eine Schweizer Aktiengesellschaft. Im Eigentum beider Kommanditgesellschaften stehen jeweils Baugrundstücke in Tirol. ... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol21/01 Handelsrecht
Norm: GVG Tir 1996 §12 Abs1 lita Z7UGB §161 Abs1UGB §164 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/11/0155Ra 2018/11/0156Ra 2018/11/0157
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob einem Kommanditisten mehr Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt wurden, als ihm nach der dispositiven Re... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol21/01 Handelsrecht
Norm: GVG Tir 1996 §12 Abs1 lita Z7UGB §161 Abs1UGB §164 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/11/0155Ra 2018/11/0156Ra 2018/11/0157
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Kommanditist maßgeblichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen kann, kommt es darauf an, ob ihm... mehr lesen...
Mit Beschluss der Generalversammlung der X GmbH vom 17. August 1999 wurde diese gemäß § 5 UmwG - unter gleichzeitigem Beitritt der A GmbH als Komplementärin - in die C KG umgewandelt; Kommanditistin war die B AG (diese war auch alleinige Gesellschafterin der X GmbH und der A GmbH). Der Umwandlungsbeschluss wurde am 3. September 1999 im Firmenbuch eingetragen. Die Beschwerdeführerin ist die Rechtsnachfolgerin der C KG. Im Gesellschaftsvertrag der C KG wurde festgehalten, dass die A Gmb... mehr lesen...