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L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
GVG Tir 1996 §12 Abs1 lita Z7Beachte
Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob ein Kommanditist maßgeblichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen kann, kommt es darauf an, ob ihm durch den Gesellschaftsvertrag (wenn auch nur konkludent) eine über die bloße Kommanditistenstellung hinausgehende Rechtsposition - im Sinn eines Mitspracherechts bei der Unternehmensführung - eingeräumt wird, die jener eines Komplementärs gleichkommt. Es ist daher gegenständlich nicht ausschlaggebend, ob ein Gesellschaftsanteil von mindestens 50 % vorliegt, da aufgrund der Gegebenheiten im Einzelfall ein bestimmender Einfluss auch mit einer Beteiligung von weniger als 50 % erreicht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110154.L02Im RIS seit
23.11.2020Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020