Norm: HGB §140UGB §140
Rechtssatz: Die Berechtigung eines Ausschlußbegehrens gemäß § 140 HGB kann immer nur an den Umständen des Einzelfalles gemessen werden (RZ 1994, 88/28). Entscheidungstexte 5 Ob 91/97m Entscheidungstext OGH 08.04.1997 5 Ob 91/97m 6 Ob 104/16m Entscheidungstext OGH 24.10.2016 6 Ob 104/16m ... mehr lesen...
Norm: HGB §140UGB §140
Rechtssatz: In der Frage der Ausschließung eines Gesellschafters kann der Umstand beiderseitiger Verfehlungen und ihres Gewichtes von Bedeutung sein. Eine Ausschlußklage ist unter diesem Gesichtspunkt nur dann berechtigt, wenn die Billigkeit verlangt, daß gerade die klagenden Gesellschafter das Unternehmen behalten. Das wird im allgemeinen zutreffen, wenn der Grund, der die Auflösung der bisherigen Gemeinschaft erforderli... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIABGB §863 HABGB §1444 DfHGB §133HGB §140UGB §140
Rechtssatz: Um auf einen Verzicht auf die Geltendmachung eines wichtigen Grundes als Ausschließungsgrund zu schließen, ist der Zeitverlauf allein nicht ausreichend. Das Schweigen muß außerdem beim Gegner nach Treu und Glauben den Eindruck erwecken, daß man dieses Recht nicht mehr ausüben wolle ( Gschnitzer, AllgemTeil 154 ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §133HGB §140UGB §140
Rechtssatz: Übertretung des Konkurrenzverbotes und mangelnde Mitarbeit im Unternehmen stellt einen Ausschließungsgrund dar. Entscheidungstexte 3 Ob 553/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1956 3 Ob 553/55 Veröff: SZ 29/51 5 Ob 1574/92 Entscheidungstext OGH 27.10.1992 5 Ob 1574/92 Vgl auch; Beisatz: Beson... mehr lesen...