Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der W***** GmbH & Co KG (im Folgenden: „GmbH & Co KG"), deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei ist. Über das Vermögen der GmbH & Co KG wurde mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 19. Dezember 2006 zu 26 S 145/06k das Konkursverfahren eröffnet. Die beklagte Partei meldete im Konkursverfahren 4.867,41 EUR als Konkursforderung an (PN 155 in ON 51). Mit Beschl... mehr lesen...
Norm: AO §73 Abs2HGB §128KO §151KO §164 Abs2UGB §128
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft können mit dem Gläubiger eine neben die Gesellschafterhaftung nach § 128 HGB tretende und darüber hinausgehende Haftungsvereinbarung treffen. In diesem Fall können sie die ihnen als Gesellschafter gemäß § 164 Abs 2 KO (§ 73 Abs 2 AO) zugutekommenden Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches (oder Ausgleiches) der Gesellschaft zufolg... mehr lesen...