Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IHGB §119HGB §161UGB §119UGB §161
Rechtssatz: Abgesehen von der Frage der Rechtsfolgen einer Unterlassung unverzüglichen Widerspruches kann vor allem die lang dauernde Untätigkeit des Klägers, der mit der Geltendmachung der behaupteten Nichtigkeit allzulange, nämlich mehr als 15 Monate zugewartet hat, nach Treu und Glauben nur als Zustimmung gewertet werden (§ 863 ABGB); hat er doch damit bei den übrigen Gesellschaftern ganz ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIfHGB §115HGB §116 Abs2HGB §119HGB §162UGB §115UGB §116 Abs2UGB §119
Rechtssatz: Beschlüsse, deren Zustandekommen oder Inhalt gegen das Gesetz oder gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt, sind grundsätzlich nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 633/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 633/79 Veröff: SZ 52/134 = GesRZ 1979,159 ... mehr lesen...