Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bezirksgericht Gänserndorf, "§933 Abs1, Abs2 und Abs3 ABGB, JGS Nr 946/1811 idF BGBl I Nr 48/2001, jeweils zur Gänze", in eventu "in §933 Abs1 ABGB, JGS Nr 946/1811 idF BGBl I Nr 48/2001, die Wortfolge 'bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird' sowie §933 Abs2, JGS Nr 946/1811 idF BGBl I Nr 48/2001" als verfassungswidrig auf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 Z1 litaABGB §933
Leitsatz: Abweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung der – zwischen Sach- und Rechtsmängeln differenzierenden – Verjährungsbestimmung für Gewährleistungsansprüche im ABGB; Regelung sachlich begründet und hinreichend determiniert
Rechtssatz: ... mehr lesen...