Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt des erstinstanzlichen und des angefochtenen Bescheides ergibt sich unter anderem folgendes: Mit Eingabe vom 29. August 1985 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung der Hofeigenschaft des geschlossenen Hofes in der Einlage Zahl 16 I der Katastralgemeinde S. Die Höfebehörde S wies diesen Antrag mit Bescheid, beschlossen am 14. November 1985, datiert mit 22. November 1985, zurück, da der Beschwerdeführer nur zu 2/6 Anteile... mehr lesen...
Index: Landwirtschaft20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
Norm: ABGB §843HöfeG Tir §7 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes können schon zufolge der bundesverfassungsgesetzlichen Kompetenzverteilung die Frage der Antragslegitimation nach § 7 Abs 1 des Tiroler Höfegesetzes gar nicht regeln. European Case Law Identifie... mehr lesen...